15.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor der Bundesligapartie gegen RB Leipzig am 20. April 2024 verschütteten Heidenheimer Anhänger im Gästeblock zwei Dosen Buttersäure. Trotz entsprechender Reinigungsversuche des 1. FC Heidenheim war während des Spiels aufgrund der Buttersäure ein unangenehmer Gestank im Gästeblock wahrnehmbar.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor der Bundesligapartie gegen RB Leipzig am 20. April 2024 verschütteten Heidenheimer Anhänger im Gästeblock zwei Dosen Buttersäure. Trotz entsprechender Reinigungsversuche des 1. FC Heidenheim war während des Spiels aufgrund der Buttersäure ein unangenehmer Gestank im Gästeblock wahrnehmbar.