DFB-Sportgericht
146.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 146.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 48.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
In der achten Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 10. September 2022 liefen zwei Zuschauer auf das Spielfeld. Das Spiel wurde für 60 Sekunden unterbrochen. Zudem wurde in der 82. Minute während einer Spielunterbrechung aus der Frankfurter Zuschauerkurve ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen.
Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei den Stuttgarter Kickers am 18. Oktober 2022 brannten Frankfurter Zuschauer mindestens 40 Bengalische Feuer ab. Der Beginn des Spiels verzögerte sich dadurch um zwei Minuten.
Während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 22. Oktober 2022 zündeten Frankfurter Zuschauer insgesamt mindestens 23 pyrotechnische Gegenstände.
Vor dem Bundesligaspiel gegen Borussia Dortmund am 29. Oktober 2022 zündeten Frankfurter Zuschauer nach einer Totenehrung für den ehemaligen Präsidenten Rolf Heller mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände. Zudem wurden nach Ansicht von Bildmaterial etwa fünf weitere pyrotechnische Gegenstände entzündet. Während des Spiels brannten Zuschauer weitere acht pyrotechnische Gegenstände ab.
In der 33. und 55. Minute sowie in der Nachspielzeit der Meisterschaftspartie beim VfL Bochum am 8. Oktober 2022 entzündeten Frankfurter Zuschauer jeweils einen Rauchtopf.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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