DFB-Sportgericht
13.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn der Bundesligapartie beim 1. FSV Mainz 05 am 16. September 2022 brannten Berliner Anhänger sechs pyrotechnische Gegenstände ab. Im weiteren Spielverlauf wurden im Berliner Zuschauerblock mindestens sieben weitere pyrotechnische Gegenstände entzündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann
Das Sportgericht des DFB hat gegen Philipp Kaufmann, freigestellter Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, wegen eines unsportlichen Verhaltens ein zweimonatiges Funktionsverbot innerhalb des DFB sowie 4000 Euro Geldstrafe ausgesprochen.
Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Rothe
Das DFB-Sportgericht belegt Tom Rothe vom 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
DFB-Sportgericht verhandelt Fall Kaufmann mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt das Verfahren gegen Philipp Kaufmann, den aus sportlichen Gründen beurlaubten Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, mündlich. Die Sitzung des Rechtsorgans findet heute (ab 13.30 Uhr) in Frankfurt statt.