DFB-Sportgericht
129.350 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 129.350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 43.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 14. April 2024 zündeten Braunschweiger Zuschauer mehr als 200 pyrotechnische Gegenstände wie Raketen, Böller, Bengalische Feuer, Rauchtöpfe und Leuchtkörper. In der 46. Minute musste die Begegnung für drei Minuten unterbrochen werden, als Braunschweiger und Hannoveraner Anhänger gleichzeitig Pyrotechnik abbrannten. Da Eintracht Braunschweig anschließend einen Täter ermittelte, wurde die Strafe für diesen Fall gemäß Strafzumessungsleitfaden um 25 Prozent reduziert.
Darüber hinaus wurde im Braunschweiger Zuschauerbereich in der 85. Minute ein beleidigendes Banner gezeigt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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