DFB-Sportgericht
119.500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 119.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 39.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 9. November 2022 brannten Kölner Zuschauer mindestens zwölf Rauchtöpfe und 45 Bengalische Feuer ab. Zudem schossen sie eine Vielzahl an Leuchtkugeln aus zwölf Feuerwerksbatterien ab. Im Normalfall hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür beim Sportgericht des DFB eine Geldstrafe in Höhe von 237.000 Euro beantragt. Da der Verein allerdings Täter identifizieren konnte, reduziert sich die beantragende Geldstrafe gemäß Richtlinie für die Arbeit des Kontrollausschusses um 50 Prozent auf 118.500 Euro.
Darüber hinaus zündeten Kölner Zuschauer in der 90. Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 12. November 2022 einen Rauchtopf. Dafür gab es eine Geldstrafe von 1000 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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