10.500 Euro Geldstrafe für FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 10.500 Euro belegt.

Nach Ende der Zweitligapartie gegen Fortuna Düsseldorf am 5. August 2023 warfen Anhänger des FC St. Pauli mindestens fünf Becher in Richtung des Schiedsrichterteams. Zudem warfen Hamburger Anhänger zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 1. September 2023  mindestens 60 Tennisbälle auf das Spielfeld, so dass die Partie für 45 Sekunden unterbrochen werden musste.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 10.500 Euro belegt.

Nach Ende der Zweitligapartie gegen Fortuna Düsseldorf am 5. August 2023 warfen Anhänger des FC St. Pauli mindestens fünf Becher in Richtung des Schiedsrichterteams. Zudem warfen Hamburger Anhänger zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 1. September 2023  mindestens 60 Tennisbälle auf das Spielfeld, so dass die Partie für 45 Sekunden unterbrochen werden musste.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.