DFB-Sportgericht
10.500 Euro Geldstrafe für FC St. Pauli
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 10.500 Euro belegt.
Nach Ende der Zweitligapartie gegen Fortuna Düsseldorf am 5. August 2023 warfen Anhänger des FC St. Pauli mindestens fünf Becher in Richtung des Schiedsrichterteams. Zudem warfen Hamburger Anhänger zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 1. September 2023 mindestens 60 Tennisbälle auf das Spielfeld, so dass die Partie für 45 Sekunden unterbrochen werden musste.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb
Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann
Das Sportgericht des DFB hat gegen Philipp Kaufmann, freigestellter Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, wegen eines unsportlichen Verhaltens ein zweimonatiges Funktionsverbot innerhalb des DFB sowie 4000 Euro Geldstrafe ausgesprochen.
Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Rothe
Das DFB-Sportgericht belegt Tom Rothe vom 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
Herbstmeister in der 3. Liga: Rund neun von zehn steigen auf
Als Tabellenführer nimmt Dynamo Dresden die Rückrunde der 3. Liga in Angriff - und die Chance auf den Aufstieg liegt bei 87,5 Prozent. DFB.de blickt in die Vergangenheit und zeigt, wie es den bisherigen Herbstmeistern im Titelrennen ergangen ist.