DFB-Sportgericht
1000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 34. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 2. März 2024 zündete ein Frankfurter Zuschauer einen Rauchtopf.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Mannheims Technischen Leiter Sport Loviso
Das DFB-Sportgericht belegt Waldhof Mannheims Sportlichen Leiter Anthony Loviso wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot und einer Geldstrafe. Eintracht Frankfurts Marcel Wenig wurde für ein U 21-Freundschaftsspiel gesperrt.
Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Deichmann
Das DFB-Sportgericht belegt Ingolstadts Yannick Deichmann wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Drittligaspielen. Zudem wurde Erdal Celik, Technischer Direktor von Alemannia Aachen, mit einem Innenraumverbot belegt.
119.100 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das Sportgericht des DFB belegt Drittligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 119.100 Euro.