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Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Das eingeführte DFB-Hinweisgebersystem schafft neben den ansonsten zur Verfügung stehenden Meldewegen (bspw. Kontaktaufnahme mit den Compliance-Beauftragten, den Vorgesetzten, der Personalabteilung usw.) die zusätzliche Möglichkeit, sich auf Wunsch auch anonym sowie zeit- und ortsunabhängig an einen externen Rechtsanwalt zu wenden und so auf mögliche Compliance-Verstöße und sonstige Probleme hinweisen zu können – sei es im Hinblick auf Spielmanipulation, Doping, Korruption, Diskriminierung, sexualisierte Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder sonstige Themen, die den DFB und sein direktes Umfeld betreffen.

Das DFB-Hinweisgebersystem ist die zentrale Plattform, über die Hinweisgeber*innen die Möglichkeit erhalten, Hinweise zu melden und anschließend über einen geschützten Kanal mit den Compliance-Ansprechpartner*innen des DFB zu kommunizieren. Diese wiederum können im Dialog mit den Hinweisgeber*innen widersprüchliche Aussagen aufklären, zusätzliche Informationen einholen und somit eine fundierte Bewertung der eingegangenen Hinweise vornehmen.

FAQ zum Hinweisgebersystem

  1. Wer kann sich an das Hinweisgebersystem wenden?
    Hauptamtliche Mitarbeiter*innen, ehrenamtliche Funktionsträger*innen und Geschäftspartner*innen des DFB sowie außenstehende Dritte können mittels des DFB-Hinweisgebersystems vertrauensvoll – auf Wunsch auch anonym – Hinweise zu Missständen, Gesetzes- und Regelbrüchen, die den DFB und sein direktes Umfeld betreffen, abgeben.

    Wie erfolgt die erste Kontaktaufnahme?
    Die erste Kontaktaufnahme erfolgt grundsätzlich über das Hinweisgebersystem. Danach wird der Vertrauensanwalt Kontakt mit den Hinweisgebenden aufnehmen, sofern diese Kontaktdaten eingetragen haben. Alternativ ist auch eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertrauensanwalt, bspw. per Telefon oder E-Mail, möglich.

    Was passiert mit meinem Hinweis?
    Dem Hinweis wird unter Beachtung von Gesetz und den internen Regeln sowie unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten nachgegangen. Dazu leitet der Vertrauensanwalt den Hinweis nach vorheriger Prüfung an die zuständigen Ansprechpartner*innen beim DFB weiter.

    Kostet es mich etwas, wenn ich den Vertrauensanwalt in Anspruch nehme?
    Nein, der Vertrauensanwalt kann von jeder Person kostenfrei in Anspruch genommen werden.

    Muss ich als Hinweisgebende*r Konsequenzen fürchten?
    Nein, Konsequenzen gegen die Hinweisgebenden – allein wegen der Weitergabe von Hinweisen – werden nicht toleriert. Soweit der Hinweis in guter Absicht, d.h. nicht vorsätzlich falsch, gegeben wurde, müssen Hinweisgebende keinerlei Konsequenzen befürchten.

  2. Wer führt die interne Untersuchung durch?
    Die zuständige Stelle, zum Beispiel Compliance oder der/die Datenschutzbeauftragte, führt die interne Untersuchung durch. Soweit der Hinweis plausibel ist, besteht die Pflicht zur Untersuchung. Über die Art und Weise des Vorgehens entscheidet die zuständige Stelle unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten. Das schließt auch ein, darüber zu entscheiden, wann nächste Vorgesetzte oder das Präsidium eingebunden werden dürfen.

    Darf ich den Vertrauensanwalt zum Stand des Verfahrens kontaktieren?
    Die Hinweisgebenden können sich jederzeit beim Vertrauensanwalt über den Sachstand informieren. Über die Einleitung einer Untersuchung sowie mindestens über den Abschluss des Vorgangs werden die Hinweisgeber*innen durch den Vertrauensanwalt im Rahmen des rechtlich Zulässigen unterrichtet.

    Werde ich benachrichtigt, sobald mein Hinweis abgearbeitet worden ist?
    Ja, spätestens nach Abschluss des Vorgangs wird der/die Hinweisgebende durch den Vertrauensanwalt im Rahmen des rechtlich Zulässigen über das Ergebnis unterrichtet.

    Wie lange dauert es, bis ein Ergebnis vorliegt?
    Das kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Es gibt Hinweise, die innerhalb von wenigen Stunden abschließend bearbeitet werden können. Bei umfangreichen Untersuchungen kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern.

  3. Welche Aufgaben hat der Vertrauensanwalt und welche Hinweise nimmt er entgegen?
    Der Vertrauensanwalt bietet einen rechtlich geschützten und vertraulichen Bereich außerhalb des DFB an. Er klärt die Hinweisgeber*innen über ihre Rechte und das weitere Vorgehen auf. Nur mit dem Einverständnis des/der jeweils Hinweisgebenden leitet der Vertrauensanwalt den Hinweis an seine Ansprechpartner*innen im Unternehmen weiter.
    Der Vertrauensanwalt steht den Hinweisgeber*innen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und nimmt Hinweise auf Gesetzesverletzungen und (interne) Regelverstöße entgegen. Ziel ist unter anderem und nicht abschließend die Aufklärung und Verhinderung von Wirtschaftsstraftaten, Vermögensschädigungen, Sexualstraftaten, Verstößen gegen Verhaltenskodexe, Diskriminierungen, Menschenrechtsverletzungen.

    Wird der Vertrauensanwalt "Mein Anwalt", wenn ich Kontakt mit ihm aufnehme?
    Nein, der Vertrauensanwalt darf Hinweisgebende nicht in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren vertreten. Deshalb kann und darf der Vertrauensanwalt auch keine Schritte einleiten, um die individuellen Rechte oder Ansprüche der Hinweisgebenden gerichtlich durchzusetzen.

    Ist der Vertrauensanwalt tatsächlich unabhängig?
    Ja, der Vertrauensanwalt wird als selbständiger und unabhängiger Rechtsanwalt tätig und unterliegt keinen Anweisungen des DFB hinsichtlich der inhaltlichen Sachbehandlung. Der Vertrauensanwalt entscheidet nach eigener pflichtgemäßer Prüfung, ob und inwieweit er einen ihm unterbreiteten Sachverhalt an den DFB weitergeben darf.

  4. Kann ich mich auch anonym an den Vertrauensanwalt wenden?
    Ja, Hinweisgebende können sich auch anonym an den Vertrauensanwalt wenden. Das gilt schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Vertrauensanwalt. Soweit gewünscht, wahrt der Vertrauensanwalt anschließend gegenüber dem DFB die Anonymität des Hinweisgebenden.
    Sofern ein Hinweis nicht anonym gemeldet wurde, besteht zudem jederzeit die Möglichkeit, den Vertrauensanwalt nach Kontaktaufnahme auch persönlich aufzusuchen und ein vertrauliches Gespräch zu führen.

    Muss der Vertrauensanwalt meine Identität preisgeben?
    Nein, sollte der Vertrauensanwalt in einem Straf-, Zivil- oder sonstigen Verfahren als Zeuge vernommen werden, wird er den Namen und die Identität des/der ratsuchenden Hinweisgebenden nur dann offenbaren, wenn ihm dies ausdrücklich gestattet worden ist.

    Kann ich sicher sein, dass der Vertrauensanwalt nur die Informationen weitergibt, die ich erlaube weiterzugeben?
    Ja, allein die Hinweisgeber*innen entscheiden darüber, welche Informationen sie an den Vertrauensanwalt geben und welche Informationen der Vertrauensanwalt im zweiten Schritt an den DFB weitergeben soll. Nur bei missbräuchlicher Verwendung, d.h. bei vorsätzlich falschen Hinweisen, ist der Vertrauensanwalt befugt, auch gegen den Willen der Hinweisgebenden Informationen weiterzugeben. Darüber klärt der Vertrauensanwalt beim ersten Kontakt auf.

    Soll ich mich auch an den Vertrauensanwalt wenden, wenn ich mich selbst strafbar gemacht haben könnte?
    Der Vertrauensanwalt kann auch dann kontaktiert werden, wenn sich Hinweisgebende selbst strafbar gemacht haben sollten. Zum einen kann der Vertrauensanwalt Hinweisgebende über deren Rechte aufklären, zum anderen kann eine Selbstanzeige in einem möglichen späteren Gerichtsverfahren strafmildernd wirken.

    Ist der Vertrauensanwalt verpflichtet, Hinweise auf eine Straftat unmittelbar an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben?
    Nein, nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen bei schwerwiegenden Straftaten besteht gemeinhin die Pflicht, den Hinweis auf eine Straftat an eine Staatsanwaltschaft weiterzugeben.

DFB-Vertrauensanwalt

Dr. Carsten Thiel von Herff steht als Ombudsperson des DFB hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, ehrenamtlichen Funktionsträger*innen und Geschäftspartner*innen des DFB sowie auch außenstehenden Dritten als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung.

DFB-Ombudsperson (neutraler Vertrauensanwalt):

Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.

Loebellstraße 4, 33602 Bielefeld
Tel.: +49 521 557 333 0
Mobil: +49 151 58230321
E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.de

Homepage: www.thielvonherff.de

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Der DFB bekennt sich zu einem verantwortungsvollen, gesetzestreuen und ethischen Verhalten gegenüber Mitarbeiter*innen, Mitgliedern, ehrenamtlichen Funktionsträger*innen, Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der Umwelt sowie sonstigen Dritten. Um diesen Compliance-Anforderungen im DFB Rechnung zu tragen, gelten seit 2012 für die hauptamtlich Beschäftigten des DFB entsprechende Verhaltensrichtlinien.
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