Der DFB

Compliance

Compliance ist integraler Bestandteil des DFB-Wertesystems und fest im DFB-Regelwerk verankert. Der DFB bekennt sich zu einem verantwortungsvollen, gesetzestreuen und ethischen Verhalten gegenüber Mitarbeiter*innen, Mitgliedern, ehrenamtlichen Funktionsträger*innen, Geschäftspartner*innen, der Gesellschaft und der Umwelt sowie sonstigen Dritten. Um diesen Compliance-Anforderungen Rechnung zu tragen, gelten seit 2012 für die hauptamtlich Beschäftigten des DFB entsprechende Verhaltensrichtlinien.

Kurz und Bündig

  1. Der DFB fordert und fördert verantwortungsvolles, ethisches und gesetzestreues Verhalten. Dazu gehört auch, dass Verstöße gegen Gesetze, interne Regularien oder ethische Vorgaben systematisch erfasst und geahndet werden. Die eingehenden Hinweise werden hierbei vertraulich und mit der angemessenen Sorgfalt behandelt. Abhängig von den vorliegenden Gegebenheiten des Einzelfalls ist unter Umständen auch eine Meldung des Sachverhalts an die DFB-Ethikkommission oder an die staatlichen Behörden vorzunehmen. Die Konsequenzen eines Verstoßes können – je nach Schwere des Verstoßes – von arbeitsrechtlichen Maßnahmen über zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bis hin zu strafrechtlichen oder verbandsrechtlichen Sanktionen reichen.

    Alle hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, ehrenamtliche Funktionsträger*innen und Geschäftspartner*innen des DFB sowie außenstehende Dritte können auf verschiedenen Wegen Meldungen vornehmen. Hierzu zählen neben den Compliance-Beauftragten auch direkte Vorgesetzte oder die Geschäftsleitung, die Personalabteilung, der Betriebsrat oder Vertrauensleute sowie die DFB-Ethik-Kommission. Der Schutz von Hinweisgeber*innen steht dabei immer an oberster Stelle. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. 

    Es besteht zudem die Möglichkeit, eine neutrale Person, eine sogenannte „Ombudsperson“, anzusprechen. Dr. Carsten Thiel von Herff steht als Ombudsperson des DFB hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, ehrenamtlichen Funktionsträger*innen und Geschäftspartner*innen des DFB sowie auch außenstehenden Dritten als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Der genannte Personenkreis kann sich bei Anhaltspunkten für einen gesetzlichen, internen oder moralisch-ethischen Regelungsverstoß jederzeit an ihn wenden. Der Vertrauensanwalt ist als unabhängiger Rechtsanwalt tätig, ist dem DFB gegenüber nicht weisungsgebunden und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Inanspruchnahme der Ombudsperson ist für den/die Hinweisgeber*in kostenfrei.

    Sobald eine Meldung bei der Ombudsperson eingegangen ist, prüft diese den Hinweis auf Plausibilität. Ergibt sich ein Verdacht auf einen gesetzlichen, internen oder moralisch-ethischen Regelungsverstoß, leitet er unter Absprache mit dem/r Hinweisgeber*in den Sachverhalt an den DFB weiter. Er wird keinen Hinweis ohne das Einverständnis der betroffenen Person weitergeben. Auf Wunsch kann er als externer Rechtsanwalt zusichern, die Anonymität auch gegenüber dem DFB zu wahren. Hinweisgeber*innen können der Ombudsperson ihre Mitteilungen schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax), telefonisch oder persönlich übermitteln – auch anonym. Der Schutz der hinweisgebenden Person steht dabei immer an oberster Stelle.

    Mehr Informationen zum DFB-Hinweisgebersystem

  2. DOSB Ombudsstelle: https://athletenservice.dosb.de/anlaufstellen 

    BMI – Meldestelle Sportmanipulation: https://www.meldestelle-sportmanipulation.de/Webs/MSM/DE/startseite/startseite-node.html 

    Deutscher Kinderschutzbund: Bundesgeschäftsstelle, Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin, Tel.: 030/214 809 - 0, Fax: 030/214 809 - 99, E-Mail: info@dksb.de

    Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch mit Online-Beratung und Hilfetelefon Sexueller Missbrauch des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung: 0800 22 55 530 (Mo, Mi, Fr: 9 - 14 Uhr; Di + Do: 15 - 20 Uhr, kostenfrei und anonym)

  3. Compliance hat sich zu einer umfassenden Leitungsaufgabe für Organe juristischer Personen entwickelt. Für einen Vereinsvorstand bedeutet dies, dass er verpflichtet ist, durch angemessene Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Gesetze, Richtlinien, sonstige interne Regularien und ethische Vorgaben eingehalten werden. Dem Vorstand als Letztverantwortlichem obliegt damit eine Organisationspflicht und zugleich eine Kontrollfunktion. Sie umfasst die Prävention und die Aufklärung.

    Im Anschluss an den DFB-Bundestag im Oktober 2016 hat das Präsidium die Einführung eines Compliance-Management-Systems (CMS) beschlossen und im Folgenden einen hauptamtlichen Compliance-Beauftragten bestimmt. Das CMS bildet die aufbau- und ablauforganisatorische Grundlage für die Umsetzung und Überwachung des DFB-Wertesystems. Seit 2016 wurden wichtige Strukturen, Umsetzungsregeln und Maßnahmenpakete entwickelt, die die wesentlichen Bausteine des CMS bilden. Das CMS sieht folgende vier Compliance- Kernprozesse vor:

    • die zyklischen Risikoinventurprozesse,
    • die Berichterstattungs- und Überwachungsprozesse,
    • die ständige Überprüfung der Angemessenheit der DFB-Regelwerke auch im Hinblick auf sich verändernde gesetzliche Anforderungen und
    • die regelmäßige Aus- und Fortbildung im Bereich Compliance.


    Chronik der strukturellen Maßnahmen

    Seit 2016 wurde eine Vielzahl wichtiger Schritte für eine ordnungsgemäße Compliance-Struktur und -Organisation umgesetzt. So wurden die einschlägigen Regelungen finalisiert und dann in Kraft gesetzt, Schulungen für Mitarbeiter*innen entworfen, ein Hinweisgebersystem eingeführt und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, die Kontrollfunktionen ausüben, namentlich der Prüfungsausschuss, die interne Revision, der Vertrauensmann Compliance im Ehrenamt, und die Ethik-Kommission, ausgestaltet. In chronologischer Hinsicht seien beispielhaft die folgenden Schritte genannt:

    • Implementierung des Ethik-Kodex (November 2016)
    • Gründung der DFB-Ethik-Kommission (November 2016)
    • Durchführung einer Risikoinventur (erstmals November 2016 bis Januar 2017)
    • Implementierung der Compliance-Geschäftsanweisung der Zentralverwaltung des DFB (Januar 2018)
    • Implementierung der Compliance-Verhaltensrichtlinien für Angehörige des Deutschen Fußball-Bundes (Januar 2018)
    • Compliance-Online-Schulung (April 2019)
    • Einführung des DFB-Hinweisgebersystems (Juni 2019)

Hinweisgebersystem

Das DFB-Hinweisgebersystem schafft die zusätzliche Möglichkeit, sich auf Wunsch auch anonym sowie zeit- und ortsunabhängig an einen externen Rechtsanwalt zu wenden und auf diese Weise auf mögliche Compliance-Verstöße hinzuweisen. Ein solches kanalisiertes Meldeverfahren leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Werte des DFB.
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