DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

218 III. Erinnerungszeichen Das DFB-Präsidium gibt Erinnerungszeichen aus. 1. Schiedsrichter/Schiedsrichterinnen, die Länderspiele geleitet haben, erhal- ten Erinnerungsplaketten. 2. An Schiedsrichterinnen der Frauen-Bundesliga werden Erinnerungsplaketten ausgegeben: – Schiedsrichterinnen, die ihr erstes Spiel in der Frauen-Bundesliga geleitet haben, erhalten die bronzene Erinnerungsplakette. – Schiedsrichterinnen, die 50 Spiele in der Frauen-Bundesliga geleitet haben, erhalten die bronzene Erinnerungsplakette mit Kranz. – Schiedsrichterinnen, die 100 Spiele in der Frauen-Bundesliga geleitet haben, erhalten die silberne Erinnerungsplakette. – Schiedsrichterinnen, die 150 Spiele in der Frauen-Bundesliga geleitet haben, erhalten die silberne Erinnerungsplakette mit Kranz. – Schiedsrichterinnen, die 200 Spiele in der Frauen-Bundesliga geleitet haben, erhalten die goldene Erinnerungsplakette. – Schiedsrichterinnen, die 250 Spiele in der Frauen-Bundesliga geleitet haben, erhalten die goldene Erinnerungsplakette mit Kranz. 3. An Schiedsrichter der Bundesliga werden Erinnerungsplaketten ausgegeben: – Schiedsrichter, die ihr erstes Spiel in der Bundesliga geleitet haben, erhalten die bronzene Erinnerungsplakette. – Schiedsrichter, die 100 Spiele in der Bundesliga geleitet haben, erhalten die silberne Erinnerungsplakette. – Schiedsrichter, die 200 Spiele in der Bundesliga geleitet haben, erhalten die goldene Erinnerungsplakette. – Schiedsrichter, die 300 Spiele in der Bundesliga geleitet haben, erhalten die goldene Erinnerungsplakette mit Kranz. 4. Schiedsrichterteams, die Endspiele um den DFB-Vereinspokal der Männer oder der Frauen oder den DFB-Vereinspokal der Junioren/Juniorinnen gelei- tet haben, erhalten Erinnerungsmedaillen. 5. Schiedsrichter/Schiedsrichterinnen, die Endspiele um die deutsche Fuß- ball-Meisterschaft der A-Junioren und B-Junioren/Juniorinnen geleitet haben, erhalten Erinnerungsmedaillen. Offizielle Mitteilungen Nr. 2/2018 vom 29. März 2018

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