DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

217 DFB-Ehrungsordnung § 22 § 22 wird geändert und ergänzt: IV. Ehrungen und Erinnerungszeichen für Schiedsrichter und Schieds- richterinnen I. Schiedsrichter-Ehrennadel 1. Das DFB-Präsidium kann die Schiedsrichter-Ehrennadel in Gold, Silber oder Bronze mit Zustimmung des Ehrungsrats an aktive Schiedsrichter/innen der DFB-Liste verleihen. Dies gilt nicht für Schiedsrichter, die ein Honorar erhal- ten. Die Verleihung erfolgt auf Initiative des DFB-Präsidiums oder von ihm Beauf- tragter. Auch die Schiedsrichter-Kommission kann beim DFB-Präsidium die Verleihung beantragen. Die Verleihung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: a) Bronzene Schiedsrichter-Ehrennadel bei mindestens zehn Jahren der ununterbrochenen Tätigkeit des Schiedsrichters/der Schiedsrichterin in der jeweils höchsten Spielklasse. b) Silberne Schiedsrichter-Ehrennadel bei Verabschiedung des Schieds- richters/der Schiedsrichterin und mindestens weiteren fünf Jahren der ununterbrochenen Tätigkeit des Schiedsrichters/der Schiedsrichterin in der jeweils höchsten Spielklasse nach Verleihung der Bronzenen Schieds- richter-Nadel. c) Goldene Schiedsrichter-Ehrennadel bei Verabschiedung des Schiedsrich- ters/der Schiedsrichterin und mindestens weiteren fünf Jahren der unun- terbrochenen Tätigkeit in der jeweils höchsten Spielklasse nach Verlei- hung der Bronzenen Schiedsrichter-Nadel. Zudemmindestens zehn Jahre der ununterbrochenen Zugehörigkeit des Schiedsrichters/der Schieds- richterin zur FIFA-Schiedsrichter-Liste. II. Ehrenschild 1. Der Ehrenschild des DFB kann an Schiedsrichter/Schiedsrichterinnen unter folgenden Voraussetzungen verliehen werden: a) Die Schiedsrichter/Schiedsrichterinnen müssen ihre aktive Laufbahn abgeschlossen und eine weit überdurchschnittliche Anzahl von Länder- spielen von A-Nationalmannschaften oder Frauen-Nationalmannschaften geleitet haben. b) Die Schiedsrichter/Schiedsrichterinnen müssen auch nach Beendigung ihrer aktiven Laufbahn DFB-Vereinen als Mitglieder angehören. 2. Der DFB-Ehrenschild trägt als Beschriftung den Namen des Schiedsrichters/ der Schiedsrichterin sowie die Anzahl der Länderspiele. 3. Auch die Schiedsrichter-Kommission kann die Verleihung beantragen. Die Verleihung erfolgt auf Initiative des DFB-Präsidiums mit Zustimmung des Ehrungsrats.

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