Versteuern von Geschenken und Incentives? DFB-Merkblatt klärt auf

Es ist ein heißes Pflaster. Oder dünnes Eis. Wie man will. Jedenfalls ist das Thema "Versteuerung von Sachzuwendungen und Incentives" für Vereine ein sehr schwieriges. Um Klarheit zu schaffen, hat die DFB-Kommission für Steuern und Abgaben ein Merkblatt dazu veröffentlicht.

Rein rechtlich ist es nämlich so: Lädt ein Verein seine Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu einer Veranstaltung ein oder macht ihnen ein Geschenk, müssen diese den Wert des Events bzw. des Geschenks versteuern. Oft wird diese Besteuerung beim Empfänger vergessen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren eine Möglichkeit eingeführt, mit der der Schenker pauschal eine Steuer mit 30 % erheben kann. "Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach §37b EStG" heißt das dann.

Was genau diese Pauschalierung für Fußballvereine bedeutet und wie sie im Einzelfall angewendet werden kann, erklärt das Merkblatt der DFB-Kommission. Mit vielen Praxisbeispielen und möglichst verständlicher Sprache werden verschiedene Szenarien erklärt und die richtige Vorgehensweise empfohlen.