Grundlagenvertrag mit dem Ligaverband bis 2017 verlängert

Der DFB-Bundestag hat der Verlängerung des Grundlagenvertrags zwischen DFB und Ligaverband um weitere vier Jahre bis 30. Juni 2017 zugestimmt. Zuvor war das Vertragswerk vom DFB-Präsidium und dem Ligavorstand einstimmig verabschiedet worden. Die Generalversammlung des Ligaverbandes hatte dem neuen Grundlagenvertrag schon zuvor zugestimmt.

Der Grundlagenvertrag sieht im Wesentlichen vor, dass der Ligaverband auch künftig eigenständig die Bundesliga und 2. Bundesliga organisieren und vermarkten wird. Gleichzeitig verbleibt beim DFB wie bisher unter anderem die Zuständigkeit für die Nationalmannschaften und den DFB-Pokal, die Sportgerichtsbarkeit und das Schiedsrichterwesen sowie Jugend-, Amateur- und Frauenfußball. Der Ligaverband ist zudem auch künftig – wie beispielsweise die Regional- und Landesverbände - Mitglied des DFB und wird dort in den Gremien angemessen vertreten sein.

Zuschuss des DFB an Landesverbände bleibt bestehen

Vereinbart ist zudem, dass es neben Zahlungen des Profifußballs für die Inanspruchnahme von Schiedsrichterwesen, Sportgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Maßnahmen weiterhin einen Zahlungsaustausch gibt. Dies betrifft Erlösanteile aus der Vermarktung der A-Nationalmannschaft einerseits sowie aus Medien- und Zuschauereinnahmen der Liga andererseits. Darüber hinaus ist in dem Vertragswerk eine Solidarabgabe der Liga an die Landes- und Regionalverbände in Höhe von einer Million Euro vorgesehen sowie eine freiwillige Entschädigung in Höhe von bis zu einer Million Euro für die Ausbildung jüngerer Lizenzspieler in den Amateurvereinen.

Garantiert ist, dass zehn Millionen Euro in die Weiterentwicklung des DFB-Talentförderprogramms sowie die Einrichtung von Nachwuchsleistungszentren zur Stärkung des Jugendfußballs in der Breite fließen. Auch in der neuen Vertragsfassung bleibt der Zuschuss des DFB an die Landesverbände zur Stärkung ihrer finanziellen Grundlage und damit zur Entlastung der Amateurklubs in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro bestehen. Damit ist gewährleistet, dass die Landesverbände ihren umfangreichen Service für die Vereine zur Sicherstellung des Spielbetriebs (beispielsweise Spielansetzungen, Schiedsrichtereinteilung, Passwesen, Sportgerichtsbarkeit) wie bisher fortsetzen können.

Amateure werden an Ticketing-Einnahmen beteiligt

Auch weiterhin wird der Profifußball den Amateurfußball an den Ticketing-Einnahmen beteiligen. Die Bundesligavereine führen jeweils zwei Prozent ihrer Einnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten an den jeweiligen Regional- beziehungsweise Landesverband ab, Vereine der 2. Bundesliga jeweils ein Prozent. Gültig bleibt auch die Vereinbarung, dass der DFB eine Beteiligung in Höhe von drei Prozent an den Einnahmen aus der TV- und Ticketingvermarktung der Liga erhält. Darüber hinaus führt die Liga einen Betrag für das Schiedsrichterwesen, die Anti-Doping-Maßnahmen und die Sportgerichtsbarkeit an den DFB ab.

Demgegenüber partizipiert die Liga an den Einnahmen aus der Vermarktung der Nationalmannschaft. Der DFB beteiligt darüber hinaus als Kompensation für die Abstellung der Nationalspieler die Liga mit 50 Prozent an Überschüssen im Rahmen von Welt- und Europameisterschaften. Weiterhin ist vorgesehen, die Bundesliga-Stiftung mit jeweils 1,5 Millionen Euro am gemeinsamen Benefizspiel zu beteiligen, das alle zwei Jahre stattfindet.

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Der DFB-Bundestag hat der Verlängerung des Grundlagenvertrags zwischen DFB und Ligaverband um weitere vier Jahre bis 30. Juni 2017 zugestimmt. Zuvor war das Vertragswerk vom DFB-Präsidium und dem Ligavorstand einstimmig verabschiedet worden. Die Generalversammlung des Ligaverbandes hatte dem neuen Grundlagenvertrag schon zuvor zugestimmt.

Der Grundlagenvertrag sieht im Wesentlichen vor, dass der Ligaverband auch künftig eigenständig die Bundesliga und 2. Bundesliga organisieren und vermarkten wird. Gleichzeitig verbleibt beim DFB wie bisher unter anderem die Zuständigkeit für die Nationalmannschaften und den DFB-Pokal, die Sportgerichtsbarkeit und das Schiedsrichterwesen sowie Jugend-, Amateur- und Frauenfußball. Der Ligaverband ist zudem auch künftig – wie beispielsweise die Regional- und Landesverbände - Mitglied des DFB und wird dort in den Gremien angemessen vertreten sein.

Zuschuss des DFB an Landesverbände bleibt bestehen

Vereinbart ist zudem, dass es neben Zahlungen des Profifußballs für die Inanspruchnahme von Schiedsrichterwesen, Sportgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Maßnahmen weiterhin einen Zahlungsaustausch gibt. Dies betrifft Erlösanteile aus der Vermarktung der A-Nationalmannschaft einerseits sowie aus Medien- und Zuschauereinnahmen der Liga andererseits. Darüber hinaus ist in dem Vertragswerk eine Solidarabgabe der Liga an die Landes- und Regionalverbände in Höhe von einer Million Euro vorgesehen sowie eine freiwillige Entschädigung in Höhe von bis zu einer Million Euro für die Ausbildung jüngerer Lizenzspieler in den Amateurvereinen.

Garantiert ist, dass zehn Millionen Euro in die Weiterentwicklung des DFB-Talentförderprogramms sowie die Einrichtung von Nachwuchsleistungszentren zur Stärkung des Jugendfußballs in der Breite fließen. Auch in der neuen Vertragsfassung bleibt der Zuschuss des DFB an die Landesverbände zur Stärkung ihrer finanziellen Grundlage und damit zur Entlastung der Amateurklubs in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro bestehen. Damit ist gewährleistet, dass die Landesverbände ihren umfangreichen Service für die Vereine zur Sicherstellung des Spielbetriebs (beispielsweise Spielansetzungen, Schiedsrichtereinteilung, Passwesen, Sportgerichtsbarkeit) wie bisher fortsetzen können.

Amateure werden an Ticketing-Einnahmen beteiligt

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Auch weiterhin wird der Profifußball den Amateurfußball an den Ticketing-Einnahmen beteiligen. Die Bundesligavereine führen jeweils zwei Prozent ihrer Einnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten an den jeweiligen Regional- beziehungsweise Landesverband ab, Vereine der 2. Bundesliga jeweils ein Prozent. Gültig bleibt auch die Vereinbarung, dass der DFB eine Beteiligung in Höhe von drei Prozent an den Einnahmen aus der TV- und Ticketingvermarktung der Liga erhält. Darüber hinaus führt die Liga einen Betrag für das Schiedsrichterwesen, die Anti-Doping-Maßnahmen und die Sportgerichtsbarkeit an den DFB ab.

Demgegenüber partizipiert die Liga an den Einnahmen aus der Vermarktung der Nationalmannschaft. Der DFB beteiligt darüber hinaus als Kompensation für die Abstellung der Nationalspieler die Liga mit 50 Prozent an Überschüssen im Rahmen von Welt- und Europameisterschaften. Weiterhin ist vorgesehen, die Bundesliga-Stiftung mit jeweils 1,5 Millionen Euro am gemeinsamen Benefizspiel zu beteiligen, das alle zwei Jahre stattfindet.