Geldstrafe, Teilausschluss und Auflagen für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Richter Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, hat den Drittligisten Hansa Rostock nach mündlicher Verhandlung wegen zwölf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, drei davon in Tateinheit mit einem unzureichenden Ordnungsdienst, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Des Weiteren hat Hansa Rostock ein Heimspiel in der Meisterschaftsrunde der 3. Liga unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit (Südtribüne, Blöcke 21 bis 27 A) auszutragen. Das Sportgericht folgte damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses.

Die Vollstreckung des Teilausschlusses wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt acht Monate ab Rechtskraft des Urteils. Dem Verein wurden folgende Bewährungsauflagen gemacht: Vor den Fanblöcken der Anhänger des FC Hansa Rostock (Südtribüne) sind bis spätestens zum ersten Heimspiel der Saison 2014/2015 Fangnetze zu installieren. Der Verein hat zudem durch eigenen Ordnungsdienst sicherzustellen, dass bei Heim- und Auswärtssielen keine Banner oder Plakate mit beleidigenden, diskriminierenden oder sonst unsportlichen Inhalten gezeigt werden. Des Weiteren muss Hansa Rostock bei Auswärtsspielen der Risikostufen 2 und 3 den Einsatz von eigenen qualifizierten Ordnungskräften in ausreichender Anzahl sicherstellen.

Zur Begründung des Urteils sagte Richter Stephan Oberholz: "Für den Verein sprechen seine präventiven Bemühungen. Es ist hervorzuheben, was Hansa insbesondere im sozialpädagogischen Bereich leistet. Daher hat das Sportgericht die Möglichkeit der Aussetzung des Teilausschlusses zur Bewährung gesehen und zu Gunsten des Vereins wahrgenommen. Eine andere Frage ist die des Umgangs mit den Störern. Hier sehen wir den Kurs des Appellierens grundsätzlich positiv. Aber dieser Kurs hat Grenzen - und diese sind hier erreicht. Wir erwarten vom Verein, dass er künftig deutlich mehr hinsichtlich der Identifizierung der konkreten Störer unternimmt. Was das Werfen von Gegenständen in Richtung des Spielfeldes betrifft, können wir nicht weiter abwarten, das Risiko ist viel zu groß. Deswegen ist die Installierung eines Fangnetzes vor der Südtribüne als Bewährungsauflage die einzig verbleibende Möglichkeit, die Gefahr für Spieler und Schiedsrichter einzudämmen."

Dem Urteil liegen insbesondere folgende Vorkommnisse zu Grunde:

Beim Spiel Hansa Rostock gegen den Halleschen FC am 26.10.2013 wurden aus dem Rostocker Fanblock zwei Feuerzeuge in den Innenraum geworfen. Beim Spiel SC Preußen Münster gegen Hansa Rostock am 01.11.2013 wurden vor Spielbeginn in den Fanblöcken beider Mannschaften Bengalische Feuer und Feuerwerkskörper gezündet. In der 85. Spielminute wurde im Rostocker Fanblock ein Bengalisches Feuer gezündet. Beim Spiel RB Leipzig gegen Hansa Rostock am 23.11.2013 kam es vor der Partie im Anschluss an den Fanmarsch zu Randalen im Eingangsbereich des Stadions. Es wurden Steine gegen Ordner und Pyrotechnik von außen in das Stadion geworfen. Des Weiteren sprangen von innen einige Rostocker Anhänger gegen ein Eingangstor, das sich dadurch öffnete, ca. 80 Personen drangen daraufhin unkontrolliert in das Stadion ein. Während des Spiels wurden im Rostocker Fanblock Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt.

Vor dem Spiel Holstein Kiel gegen Hansa Rostock am 21.12.2013 gelangten ca. 30 Personen unkontrolliert in das Stadion. Aus der Menge vor dem Gästeeingang wurden wiederholt Gegenstände in Richtung Polizeibeamte und auf den in unmittelbarer Nähe stehenden Wasserwerfer geworfen. Ca. 15 Minuten nach Spielbeginn begannen Rostocker Anhänger auf das Flachdach eines Kiosks zu klettern. Dieser Kiosk, wie auch ein weiterer Kiosk, wurde in der zweiten Halbzeit von Rostocker Anhängern geplündert.

Beim Spiel Hansa Rostock gegen den VfL Osnabrück am 01.02.2014 wurden nach einer Strafstoßentscheidung gegen Rostock in der 2. Spielminute und danach wiederholt in der 11., 22. und 50. Minute zahlreiche Feuerzeuge und andere Gegenstände aus dem Rostocker Fanblock hinter dem Tor in den Strafraum geworfen. In der 11. Spielminute musste das Spiel für ca. eine Minute unterbrochen werden, nach dem Vorfall aus der 50. Minute entschied Schiedsrichter Tobias Stieler, das Spiel zu unterbrechen und beorderte beide Mannschaften für 15 Minuten in die Kabinen.

Im Spiel Hansa Rostock gegen den Chemnitzer FC am 1.03.2014 wurde in der 81. Spielminute vom Block der Anhänger des FC Hansa Rostock Feuerzeuge auf das Spielfeld in Richtung eines Chemnitzer Spielers geworfen. Bei den Spielen Hansa Rostock gegen Darmstadt 98 am 15.03.2014, sowie Hansa Rostock gegen MSV Duisburg am 22.03.2014 und Hansa Rostock gegen Stuttgarter Kickers am 29.03.2014 wurde im Rostocker Fanblock jeweils ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Beim Spiel Hallescher FC gegen FC Hansa Rostock am 5.04.2014 verzögerte sich der Spielbeginn um ca. eine Minute, da im Bereich der Zuschauer des FC Hansa Rostock eine erhebliche Menge an Pyrotechnik gezündet wurde. Vor einer Eckstoßausführung für die Mannschaft des Halleschen FC in der 40. Spielminute wurden zudem unmittelbar vor dem Zuschauerbereich des FC Hansa Rostock mehrere Feuerzeuge in Richtung des ausführenden Spielers geworfen.



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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Richter Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, hat den Drittligisten Hansa Rostock nach mündlicher Verhandlung wegen zwölf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, drei davon in Tateinheit mit einem unzureichenden Ordnungsdienst, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Des Weiteren hat Hansa Rostock ein Heimspiel in der Meisterschaftsrunde der 3. Liga unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit (Südtribüne, Blöcke 21 bis 27 A) auszutragen. Das Sportgericht folgte damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses.

Die Vollstreckung des Teilausschlusses wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt acht Monate ab Rechtskraft des Urteils. Dem Verein wurden folgende Bewährungsauflagen gemacht: Vor den Fanblöcken der Anhänger des FC Hansa Rostock (Südtribüne) sind bis spätestens zum ersten Heimspiel der Saison 2014/2015 Fangnetze zu installieren. Der Verein hat zudem durch eigenen Ordnungsdienst sicherzustellen, dass bei Heim- und Auswärtssielen keine Banner oder Plakate mit beleidigenden, diskriminierenden oder sonst unsportlichen Inhalten gezeigt werden. Des Weiteren muss Hansa Rostock bei Auswärtsspielen der Risikostufen 2 und 3 den Einsatz von eigenen qualifizierten Ordnungskräften in ausreichender Anzahl sicherstellen.

Zur Begründung des Urteils sagte Richter Stephan Oberholz: "Für den Verein sprechen seine präventiven Bemühungen. Es ist hervorzuheben, was Hansa insbesondere im sozialpädagogischen Bereich leistet. Daher hat das Sportgericht die Möglichkeit der Aussetzung des Teilausschlusses zur Bewährung gesehen und zu Gunsten des Vereins wahrgenommen. Eine andere Frage ist die des Umgangs mit den Störern. Hier sehen wir den Kurs des Appellierens grundsätzlich positiv. Aber dieser Kurs hat Grenzen - und diese sind hier erreicht. Wir erwarten vom Verein, dass er künftig deutlich mehr hinsichtlich der Identifizierung der konkreten Störer unternimmt. Was das Werfen von Gegenständen in Richtung des Spielfeldes betrifft, können wir nicht weiter abwarten, das Risiko ist viel zu groß. Deswegen ist die Installierung eines Fangnetzes vor der Südtribüne als Bewährungsauflage die einzig verbleibende Möglichkeit, die Gefahr für Spieler und Schiedsrichter einzudämmen."

Dem Urteil liegen insbesondere folgende Vorkommnisse zu Grunde:

Beim Spiel Hansa Rostock gegen den Halleschen FC am 26.10.2013 wurden aus dem Rostocker Fanblock zwei Feuerzeuge in den Innenraum geworfen. Beim Spiel SC Preußen Münster gegen Hansa Rostock am 01.11.2013 wurden vor Spielbeginn in den Fanblöcken beider Mannschaften Bengalische Feuer und Feuerwerkskörper gezündet. In der 85. Spielminute wurde im Rostocker Fanblock ein Bengalisches Feuer gezündet. Beim Spiel RB Leipzig gegen Hansa Rostock am 23.11.2013 kam es vor der Partie im Anschluss an den Fanmarsch zu Randalen im Eingangsbereich des Stadions. Es wurden Steine gegen Ordner und Pyrotechnik von außen in das Stadion geworfen. Des Weiteren sprangen von innen einige Rostocker Anhänger gegen ein Eingangstor, das sich dadurch öffnete, ca. 80 Personen drangen daraufhin unkontrolliert in das Stadion ein. Während des Spiels wurden im Rostocker Fanblock Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt.

Vor dem Spiel Holstein Kiel gegen Hansa Rostock am 21.12.2013 gelangten ca. 30 Personen unkontrolliert in das Stadion. Aus der Menge vor dem Gästeeingang wurden wiederholt Gegenstände in Richtung Polizeibeamte und auf den in unmittelbarer Nähe stehenden Wasserwerfer geworfen. Ca. 15 Minuten nach Spielbeginn begannen Rostocker Anhänger auf das Flachdach eines Kiosks zu klettern. Dieser Kiosk, wie auch ein weiterer Kiosk, wurde in der zweiten Halbzeit von Rostocker Anhängern geplündert.

Beim Spiel Hansa Rostock gegen den VfL Osnabrück am 01.02.2014 wurden nach einer Strafstoßentscheidung gegen Rostock in der 2. Spielminute und danach wiederholt in der 11., 22. und 50. Minute zahlreiche Feuerzeuge und andere Gegenstände aus dem Rostocker Fanblock hinter dem Tor in den Strafraum geworfen. In der 11. Spielminute musste das Spiel für ca. eine Minute unterbrochen werden, nach dem Vorfall aus der 50. Minute entschied Schiedsrichter Tobias Stieler, das Spiel zu unterbrechen und beorderte beide Mannschaften für 15 Minuten in die Kabinen.

Im Spiel Hansa Rostock gegen den Chemnitzer FC am 1.03.2014 wurde in der 81. Spielminute vom Block der Anhänger des FC Hansa Rostock Feuerzeuge auf das Spielfeld in Richtung eines Chemnitzer Spielers geworfen. Bei den Spielen Hansa Rostock gegen Darmstadt 98 am 15.03.2014, sowie Hansa Rostock gegen MSV Duisburg am 22.03.2014 und Hansa Rostock gegen Stuttgarter Kickers am 29.03.2014 wurde im Rostocker Fanblock jeweils ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Beim Spiel Hallescher FC gegen FC Hansa Rostock am 5.04.2014 verzögerte sich der Spielbeginn um ca. eine Minute, da im Bereich der Zuschauer des FC Hansa Rostock eine erhebliche Menge an Pyrotechnik gezündet wurde. Vor einer Eckstoßausführung für die Mannschaft des Halleschen FC in der 40. Spielminute wurden zudem unmittelbar vor dem Zuschauerbereich des FC Hansa Rostock mehrere Feuerzeuge in Richtung des ausführenden Spielers geworfen.

Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.