4000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Vor Beginn beider Halbzeiten des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 9. Februar 2013 wurden im Zuschauerblock der Erfurter pyrotechnische Gegenstände gezündet. In der 16. Minute des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 4. Mai 2013 wurde vor der Ausführung eines Eckballs ein Feuerzeug aus dem Zuschauerblock der Gäste in Richtung Eckfahne geworfen. Der Eckenschütze der Chemnitzer sowie der Schiedsrichter-Assistent wurden nicht getroffen. Darüber hinaus wurden in der ersten Minute des Drittligaspiels bei Hansa Rostock am 18. Mai 2013 im Erfurter Zuschauerblock drei Bengalische Feuer gezündet. Es folgte ein weiteres in der 37. Minute, zwei weitere in der 69. Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[bt]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Vor Beginn beider Halbzeiten des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 9. Februar 2013 wurden im Zuschauerblock der Erfurter pyrotechnische Gegenstände gezündet. In der 16. Minute des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 4. Mai 2013 wurde vor der Ausführung eines Eckballs ein Feuerzeug aus dem Zuschauerblock der Gäste in Richtung Eckfahne geworfen. Der Eckenschütze der Chemnitzer sowie der Schiedsrichter-Assistent wurden nicht getroffen. Darüber hinaus wurden in der ersten Minute des Drittligaspiels bei Hansa Rostock am 18. Mai 2013 im Erfurter Zuschauerblock drei Bengalische Feuer gezündet. Es folgte ein weiteres in der 37. Minute, zwei weitere in der 69. Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.