DFB-Sportgericht verhandelt Fall Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 14.30 Uhr) im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich den Einspruch des Drittligisten VfL Osnabrück gegen das Einzelrichterurteil vom 4. Mai 2017. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Der VfL Osnabrück war am 4. Mai vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt worden. Der Verein hätte die Möglichkeit, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2017 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus muss der Klub laut Einzelrichterurteil ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Stehplätze der Ostkurve geschlossen lassen. Die Vollstreckung der Maßnahme wurde zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Dezember 2017.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Jahn Regensburg am 25. März 2017 war im Osnabrücker Stehplatzbereich zunächst unter einer großen Fahne und später dann im ganzen Block eine große Anzahl an Bengalischen Feuern von vermummten Zuschauern abgebrannt worden. In der 80. Minute wurde abermals Pyrotechnik von Osnabrücker Zuschauern entzündet.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 14.30 Uhr) im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich den Einspruch des Drittligisten VfL Osnabrück gegen das Einzelrichterurteil vom 4. Mai 2017. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Der VfL Osnabrück war am 4. Mai vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt worden. Der Verein hätte die Möglichkeit, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2017 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus muss der Klub laut Einzelrichterurteil ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Stehplätze der Ostkurve geschlossen lassen. Die Vollstreckung der Maßnahme wurde zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Dezember 2017.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Jahn Regensburg am 25. März 2017 war im Osnabrücker Stehplatzbereich zunächst unter einer großen Fahne und später dann im ganzen Block eine große Anzahl an Bengalischen Feuern von vermummten Zuschauern abgebrannt worden. In der 80. Minute wurde abermals Pyrotechnik von Osnabrücker Zuschauern entzündet.

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