8000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Köln am 28. Juli 2013 versuchten Düsseldorfer Anhänger, den Eingangsbereich des Gästeblocks unkontrolliert zu passieren. Darüber hinaus wurden nach dem Anpfiff im Düsseldorfer Zuschauerblock zunächst zwei Rauchkörper sowie circa fünf Leuchtfackeln gezündet, die teilweise auf das Spielfeld gelangten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Köln am 28. Juli 2013 versuchten Düsseldorfer Anhänger, den Eingangsbereich des Gästeblocks unkontrolliert zu passieren. Darüber hinaus wurden nach dem Anpfiff im Düsseldorfer Zuschauerblock zunächst zwei Rauchkörper sowie circa fünf Leuchtfackeln gezündet, die teilweise auf das Spielfeld gelangten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.