5000 Euro Geldstrafe für den FSV Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 4. Februar 2017 hatten Frankfurter und mit ihnen befreundete Jenaer Zuschauer versucht, einen Zaun im Stadion zu durchbrechen. Auch kam es im Gästeblock zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Zuschauern sowie Polizei und Ordnungsdienst.

Darüber hinaus wurde während des Drittligaspiels gegen den Chemnitzer FC am 11. Februar 2017 im Frankfurter Zuschauerbereich ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 4. Februar 2017 hatten Frankfurter und mit ihnen befreundete Jenaer Zuschauer versucht, einen Zaun im Stadion zu durchbrechen. Auch kam es im Gästeblock zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Zuschauern sowie Polizei und Ordnungsdienst.

Darüber hinaus wurde während des Drittligaspiels gegen den Chemnitzer FC am 11. Februar 2017 im Frankfurter Zuschauerbereich ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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