15.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 9. August 2015 wurden im Hamburger Zuschauerblock Rauchfackeln und Böller gezündet, die teilweise in den Innenraum und in den Zuschauerblock der Heimmannschaft geworfen wurden. Auch nach dem Ausgleich zum 2:2 in der 90. Minute wurde im HSV-Zuschauerblock eine Rauchbombe abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 9. August 2015 wurden im Hamburger Zuschauerblock Rauchfackeln und Böller gezündet, die teilweise in den Innenraum und in den Zuschauerblock der Heimmannschaft geworfen wurden. Auch nach dem Ausgleich zum 2:2 in der 90. Minute wurde im HSV-Zuschauerblock eine Rauchbombe abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.