5000 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei Erzgebirge Aue am 19. März 2018 wurden im Zuschauerbereich der Gäste mehrere Bengalische Feuer und Rauchbomben angesteckt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei Erzgebirge Aue am 19. März 2018 wurden im Zuschauerbereich der Gäste mehrere Bengalische Feuer und Rauchbomben angesteckt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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