12.000 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor, während und nach dem Meisterschaftsspiel der 3. Liga bei Dynamo Dresden am 21. März 2015 wurde im Hallenser Zuschauerblock mehrfach Pyrotechnik gezündet. Zudem wurden nach dem Schlusspfiff von Hallenser Zuschauern mit Urin gefüllte Becher auf Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes geworfen, die sanitären Anlagen im Gästebereich beschädigt und zwei Dynamo-Schals angezündet. Mehrere Personen wurden leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor, während und nach dem Meisterschaftsspiel der 3. Liga bei Dynamo Dresden am 21. März 2015 wurde im Hallenser Zuschauerblock mehrfach Pyrotechnik gezündet. Zudem wurden nach dem Schlusspfiff von Hallenser Zuschauern mit Urin gefüllte Becher auf Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes geworfen, die sanitären Anlagen im Gästebereich beschädigt und zwei Dynamo-Schals angezündet. Mehrere Personen wurden leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.