Sportgericht bestätigt Sperre für den Chemnitzer Stenzel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in Frankfurt das Strafmaß für den Spieler Fabian Stenzel vom Drittligisten Chemnitzer FC bestätigt. Damit bleibt es bei der Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga, die das Sportgericht bereits am 12. November im Einzelrichter-Verfahren wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner verhängt hatte. Auch der DFB-Kontrollausschuss hatte in der mündlichen Verhandlung eine Sperre von drei Spielen beantragt.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte nach der von ihm geleiteten Sitzung zur Urteilsbegründung: "Das Sportgericht sah es im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Spieler Stenzel mit hoher Intensität und einem Scherenschlag in seinen Gegenspieler gesprungen ist. Deshalb konnte nicht mehr von einem minderschweren Fall der Rücksichtslosigkeit ausgegangen werden."

Stenzel war in der 85. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 9. November von Schiedsrichter Timo Gerach (Landau-Queichheim) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in Frankfurt das Strafmaß für den Spieler Fabian Stenzel vom Drittligisten Chemnitzer FC bestätigt. Damit bleibt es bei der Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga, die das Sportgericht bereits am 12. November im Einzelrichter-Verfahren wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner verhängt hatte. Auch der DFB-Kontrollausschuss hatte in der mündlichen Verhandlung eine Sperre von drei Spielen beantragt.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte nach der von ihm geleiteten Sitzung zur Urteilsbegründung: "Das Sportgericht sah es im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Spieler Stenzel mit hoher Intensität und einem Scherenschlag in seinen Gegenspieler gesprungen ist. Deshalb konnte nicht mehr von einem minderschweren Fall der Rücksichtslosigkeit ausgegangen werden."

Stenzel war in der 85. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 9. November von Schiedsrichter Timo Gerach (Landau-Queichheim) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.