6000 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 4. April 2015 war ein "Flitzer" über das Spielfeld gelaufen. Zudem wurden vor dem DFB-Pokalendspiel gegen Borussia Dortmund in Berlin am 30. Mai 2015 im Bereich der Wolfsburger Zuschauer zwei Blinker und ein Rauchtopf entzündet. Durch einen der Blinker wurde ein Wolfsburger Fahnenschwenker leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 4. April 2015 war ein "Flitzer" über das Spielfeld gelaufen. Zudem wurden vor dem DFB-Pokalendspiel gegen Borussia Dortmund in Berlin am 30. Mai 2015 im Bereich der Wolfsburger Zuschauer zwei Blinker und ein Rauchtopf entzündet. Durch einen der Blinker wurde ein Wolfsburger Fahnenschwenker leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.