3000 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 46. Spielminute des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 25. August 2015 wurden im Chemnitzer Zuschauerblock einige Blinker gezündet. Es kam zu entsprechender Rauchentwicklung.

Zudem zündeten Chemnitzer Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 6. September 2015 einen Nebeltopf.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 46. Spielminute des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 25. August 2015 wurden im Chemnitzer Zuschauerblock einige Blinker gezündet. Es kam zu entsprechender Rauchentwicklung.

Zudem zündeten Chemnitzer Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 6. September 2015 einen Nebeltopf.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.