10.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 41. Minute des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 22. August 2015 wurde im Münchner Zuschauerblock ein Böller gezündet. Darüber hinaus wurden kurz vor Anpfiff des Freundschaftsspiels gegen den Fanclub Red Power in Deggendorf von Münchner Zuschauern mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 41. Minute des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 22. August 2015 wurde im Münchner Zuschauerblock ein Böller gezündet. Darüber hinaus wurden kurz vor Anpfiff des Freundschaftsspiels gegen den Fanclub Red Power in Deggendorf von Münchner Zuschauern mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.