Sportgericht verhandelt Rostock-Einspruch

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 12.30 Uhr) in Frankfurt am Main mündlich den Einspruch des Drittligisten Hansa Rostock gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 7. März 2018. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das DFB-Sportgericht hatte Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 6000 Euro davon hätte der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können, was dem DFB bis zum 31. Juli 2018 nachzuweisen gewesen wäre. Gegen dieses Urteil hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 1. Dezember 2017 war im Gästeblock unter dem Sichtschutz einer nicht genehmigten Choreographie verstärkt Pyrotechnik gezündet worden. Teilweise wurden brennende Bengalos auch auf den Rasen geworfen. Wegen der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung in der 53. Minute für drei Minuten unterbrochen werden.

Auch im Rahmen des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte am 16. Dezember 2017 hatten Rostocker Zuschauer pyrotechnische Mittel abgebrannt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 12.30 Uhr) in Frankfurt am Main mündlich den Einspruch des Drittligisten Hansa Rostock gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 7. März 2018. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das DFB-Sportgericht hatte Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 6000 Euro davon hätte der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können, was dem DFB bis zum 31. Juli 2018 nachzuweisen gewesen wäre. Gegen dieses Urteil hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 1. Dezember 2017 war im Gästeblock unter dem Sichtschutz einer nicht genehmigten Choreographie verstärkt Pyrotechnik gezündet worden. Teilweise wurden brennende Bengalos auch auf den Rasen geworfen. Wegen der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung in der 53. Minute für drei Minuten unterbrochen werden.

Auch im Rahmen des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte am 16. Dezember 2017 hatten Rostocker Zuschauer pyrotechnische Mittel abgebrannt.