Drei Spiele Sperre für Duisburgs Gardawski

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Gardawski vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner sowie einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Gardawski bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gardawski war in der Nachspielzeit des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 3. Mai 2014 von Schiedsrichter Florian Steinberg (Korntal-Münchingen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Gardawski vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner sowie einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Gardawski bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gardawski war in der Nachspielzeit des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 3. Mai 2014 von Schiedsrichter Florian Steinberg (Korntal-Münchingen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.