25.500 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 25.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz nach Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 30. September 2023 warfen Bochumer Zuschauer mindestens fünf Getränkebecher in Richtung jubelnder Gästespieler. Darüber hinaus zündeten Bochumer Anhänger kurz nach Beginn des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 3. November 2023 mindestens 14 Bengalische Feuer, woraufhin die Begegnung aufgrund der starken Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden musste. Zudem betrat ein Bochumer Zuschauer in der 87. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 2. Dezember den Innenraum und musste vom Ordnungsdienst abgeführt werden.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 25.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz nach Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 30. September 2023 warfen Bochumer Zuschauer mindestens fünf Getränkebecher in Richtung jubelnder Gästespieler. Darüber hinaus zündeten Bochumer Anhänger kurz nach Beginn des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 3. November 2023 mindestens 14 Bengalische Feuer, woraufhin die Begegnung aufgrund der starken Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden musste. Zudem betrat ein Bochumer Zuschauer in der 87. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 2. Dezember den Innenraum und musste vom Ordnungsdienst abgeführt werden.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.