60.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Hannover 96 in mündlicher Verhandlung wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in fünf Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 25.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2017 nachzuweisen wäre.

Einen gleichlautenden Antrag hatte auch der DFB-Kontrollausschuss  während der Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus eingebracht. Hannover stimmte dem Urteil unmittelbar nach seiner Verkündung zu, es ist damit rechtskräftig.

Das Sportgericht änderte damit das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 9. Februar 2017 (48.000 Euro Geldstrafe wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger bei 16.000 Euro Nachlass für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen) und bezog noch einen neuerlichen Fall in sein Urteil mit ein. Nämlich das vermehrte Abbrennen von Pyrotechnik durch Hannoveraner Zuschauer beim DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt am 8. Februar 2017. Eingestellt wurden im Gegenzug zwei kleinere Vorkommnisse mit Hannoveraner Zuschauern im Rahmen der Zweitligaspiele gegen den VfL Bochum am 13. Februar 2017 und bei Dynamo Dresden am 19. Februar 2017.

Weiterhin im Urteil enthalten sind die vier Fälle, die bereits im Einzelrichterverfahren aufgerufen worden waren: Während des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 26. August 2016 war im Gästeblock Pyrotechnik gezündet worden. Das Gleiche passierte auch während der Hannoveraner Zweitligapartie bei Union Berlin am 16. Oktober 2016, wobei die entstandene Rauchentwicklung zu einer etwa fünfminütigen Spielunterbrechung führte. Vermehrt Pyrotechnik im Zuschauerblock der Gäste gab es darüber hinaus auch während der Zweitligabegegnung bei Eintracht Braunschweig am 6. November 2016. Dabei wurden unter anderem Bengalos und ein Böller in Richtung der Ordner auf die Tartanbahn im Innenraum geworfen. Zudem stimmten Hannoveraner Zuschauer mehrmals beleidigende Gesänge an.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Hannover 96 in mündlicher Verhandlung wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in fünf Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 25.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2017 nachzuweisen wäre.

Einen gleichlautenden Antrag hatte auch der DFB-Kontrollausschuss  während der Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus eingebracht. Hannover stimmte dem Urteil unmittelbar nach seiner Verkündung zu, es ist damit rechtskräftig.

Das Sportgericht änderte damit das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 9. Februar 2017 (48.000 Euro Geldstrafe wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger bei 16.000 Euro Nachlass für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen) und bezog noch einen neuerlichen Fall in sein Urteil mit ein. Nämlich das vermehrte Abbrennen von Pyrotechnik durch Hannoveraner Zuschauer beim DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt am 8. Februar 2017. Eingestellt wurden im Gegenzug zwei kleinere Vorkommnisse mit Hannoveraner Zuschauern im Rahmen der Zweitligaspiele gegen den VfL Bochum am 13. Februar 2017 und bei Dynamo Dresden am 19. Februar 2017.

Weiterhin im Urteil enthalten sind die vier Fälle, die bereits im Einzelrichterverfahren aufgerufen worden waren: Während des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 26. August 2016 war im Gästeblock Pyrotechnik gezündet worden. Das Gleiche passierte auch während der Hannoveraner Zweitligapartie bei Union Berlin am 16. Oktober 2016, wobei die entstandene Rauchentwicklung zu einer etwa fünfminütigen Spielunterbrechung führte. Vermehrt Pyrotechnik im Zuschauerblock der Gäste gab es darüber hinaus auch während der Zweitligabegegnung bei Eintracht Braunschweig am 6. November 2016. Dabei wurden unter anderem Bengalos und ein Böller in Richtung der Ordner auf die Tartanbahn im Innenraum geworfen. Zudem stimmten Hannoveraner Zuschauer mehrmals beleidigende Gesänge an.

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