Ein Spiel Innenraumverbot für Zwickaus Co-Trainer König

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Danny König, den Co-Trainer des Drittligisten FSV Zwickau, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel am Sonntag (ab 14 Uhr) gegen den FC Carl Zeiss Jena belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

König war in der 33. Minute des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 31. Juli 2019 nach dem Münchner Führungstreffer auf das Spielfeld gelaufen und hatte heftig reklamiert. Daraufhin hatte ihn Schiedsrichter Pascal Müller (Löchgau) mit der Roten Karte des Feldes verwiesen.

König hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Danny König, den Co-Trainer des Drittligisten FSV Zwickau, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel am Sonntag (ab 14 Uhr) gegen den FC Carl Zeiss Jena belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

König war in der 33. Minute des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 31. Juli 2019 nach dem Münchner Führungstreffer auf das Spielfeld gelaufen und hatte heftig reklamiert. Daraufhin hatte ihn Schiedsrichter Pascal Müller (Löchgau) mit der Roten Karte des Feldes verwiesen.

König hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.