Ein Pokalspiel Sperre für Münchner Dominik Stahl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dominik Stahl vom Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Vereinspokalspiel belegt. Eine noch nicht verbüßte Sperre für Vereinspokalspiele auf DFB-Ebene endet in jedem Fall zum 30. Juni 2016.

Stahl war in der 104. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 24. September 2013 von Schiedsrichter Michael Weiner (Ottenstein) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dominik Stahl vom Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Vereinspokalspiel belegt. Eine noch nicht verbüßte Sperre für Vereinspokalspiele auf DFB-Ebene endet in jedem Fall zum 30. Juni 2016.

Stahl war in der 104. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 24. September 2013 von Schiedsrichter Michael Weiner (Ottenstein) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.