15.600 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5200 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

In der 47. Minute des Zweitligaspiels beim F.C. Hansa Rostock am 6. August 2022 zündeten Bielefelder Anhänger mindestens 18 Leuchtfackeln, zwei Rauchkörper und fünf Blinker. In der 72. Spielminute wurde im Bielefelder Zuschauerblock eine weitere Leuchtfackel abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5200 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

In der 47. Minute des Zweitligaspiels beim F.C. Hansa Rostock am 6. August 2022 zündeten Bielefelder Anhänger mindestens 18 Leuchtfackeln, zwei Rauchkörper und fünf Blinker. In der 72. Spielminute wurde im Bielefelder Zuschauerblock eine weitere Leuchtfackel abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.