1500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Unmittelbar vor und mit Beginn des Drittligaauswärtsspiels am 10. November 2013 beim VfL Osnabrück wurden von Duisburger Anhängern drei Knallkörper gezündet und in Richtung des Platzes geworfen, in der 35. Minute zudem zwei Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Unmittelbar vor und mit Beginn des Drittligaauswärtsspiels am 10. November 2013 beim VfL Osnabrück wurden von Duisburger Anhängern drei Knallkörper gezündet und in Richtung des Platzes geworfen, in der 35. Minute zudem zwei Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.