7500 Euro Geldstrafe für VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel bei Preußen Münster am 1. März 2014 wurden im Osnabrücker Zuschauerblock zahlreiche Leuchtfackeln und Rauchkörper gezündet. Die Gegenstände wurden teilweise in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel bei Preußen Münster am 1. März 2014 wurden im Osnabrücker Zuschauerblock zahlreiche Leuchtfackeln und Rauchkörper gezündet. Die Gegenstände wurden teilweise in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.