4000 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Saarbrücker Zuschauer vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 18. Februar 2024 mit Wasser gefüllte Luftballons auf den Rasen. Deshalb verzögerte sich der Wiederanpfiff des Spiels um drei Minuten. Darüber hinaus wurden Ordner bei dem Versuch, ein die Fluchttore des Saarbrücker Fanblocks verdeckendes Spruchband zu entfernen, bedrängt sowie mit Getränkebechern und anderen Gegenständen beworfen. Ein Ordner wurde von einem Gegenstand an der Wange getroffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Saarbrücker Zuschauer vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 18. Februar 2024 mit Wasser gefüllte Luftballons auf den Rasen. Deshalb verzögerte sich der Wiederanpfiff des Spiels um drei Minuten. Darüber hinaus wurden Ordner bei dem Versuch, ein die Fluchttore des Saarbrücker Fanblocks verdeckendes Spruchband zu entfernen, bedrängt sowie mit Getränkebechern und anderen Gegenständen beworfen. Ein Ordner wurde von einem Gegenstand an der Wange getroffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.