8000 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 49. Minute des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 17. August 2013 wurden im Rostocker Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus wurden vor dem Drittligaspiel beim Chemnitzer FC am 7. September 2013 im Zuschauerblock des Gästeteams mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, was den Anpfiff verzögerte. Zudem wurde in der 31. Minute ein Rauchkörper gezündet. Im Rostocker Zuschauerblock wurden ferner zwei Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Des Weiteren wurden in der 87. Minute des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 27. September 2013 mehrere Bengalische Feuer im Rostocker Zuschauerblock abgebrannt. Ein Teil der Pyrotechnik wurde in den Innenraum geworfen, wodurch die Partie für kurze Zeit unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 49. Minute des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 17. August 2013 wurden im Rostocker Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus wurden vor dem Drittligaspiel beim Chemnitzer FC am 7. September 2013 im Zuschauerblock des Gästeteams mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, was den Anpfiff verzögerte. Zudem wurde in der 31. Minute ein Rauchkörper gezündet. Im Rostocker Zuschauerblock wurden ferner zwei Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Des Weiteren wurden in der 87. Minute des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 27. September 2013 mehrere Bengalische Feuer im Rostocker Zuschauerblock abgebrannt. Ein Teil der Pyrotechnik wurde in den Innenraum geworfen, wodurch die Partie für kurze Zeit unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.