Zwei Spiele Sperre für Mainzer Hack

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Alexander Hack vom Bundesligisten FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen unsportlichen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Hack bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hack war in der achten Minute des Drittligaspiels der zweiten Mainzer Mannschaft beim VfR Aalen am 30. April 2016 von Schiedsrichter Robert Kempter (Sauldorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Alexander Hack vom Bundesligisten FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen unsportlichen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Hack bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hack war in der achten Minute des Drittligaspiels der zweiten Mainzer Mannschaft beim VfR Aalen am 30. April 2016 von Schiedsrichter Robert Kempter (Sauldorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.