9000 Euro Geldstrafe für RB Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel beim 1. FC Union Berlin am 3. September 2023 zündeten Leipziger Zuschauer mindestens zwölf Rauchtöpfe. Ein Tatbeteiligter konnte seitens des Vereins identifiziert werden, was nach Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der zu beantragenden Strafe um 25 Prozent führt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel beim 1. FC Union Berlin am 3. September 2023 zündeten Leipziger Zuschauer mindestens zwölf Rauchtöpfe. Ein Tatbeteiligter konnte seitens des Vereins identifiziert werden, was nach Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der zu beantragenden Strafe um 25 Prozent führt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.