14.000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, davon zwei Fälle in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.

In der 73. Minute des Hallenser Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 14. Dezember 2013 waren aus dem Zuschauerblock des Heimvereins einige Feuerzeuge in Richtung Spielfeld geworfen worden, während zu Beginn der Drittligaspiele bei Wehen Wiesbaden am 24. Januar 2014 und gegen die SpVgg. Unterhaching am 1. März 2014 im Hallenser Block jeweils Pyrotechnik gezündet worden war.

Das Drittligaspiel beim Chemnitzer FC am 24. März 2014 musste für sechs Minuten unterbrochen werden, nachdem in der 47. Minute im Hallenser Zuschauerblock vermehrt Nebelkerzen gezündet und in Richtung eines Chemnitzer Zuschauerblocks beziehungsweise des Spielfeldes geworfen wurden. Es flogen auch Bierbecher und Feuerzeuge.

Der Anpfiff des Hallenser Drittliga-Heimspiels gegen Hansa Rostock am 5. April 2014 verzögerte sich um eine Minute, weil im Rostocker Zuschauerblock eine erhebliche Menge an Pyrotechnik mit starker Rauchentwicklung abgebrannt wurde. Zudem wurden in der 57. Minute aus dem Hallenser Zuschauerblock Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen und ein Knallkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, davon zwei Fälle in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.

In der 73. Minute des Hallenser Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 14. Dezember 2013 waren aus dem Zuschauerblock des Heimvereins einige Feuerzeuge in Richtung Spielfeld geworfen worden, während zu Beginn der Drittligaspiele bei Wehen Wiesbaden am 24. Januar 2014 und gegen die SpVgg. Unterhaching am 1. März 2014 im Hallenser Block jeweils Pyrotechnik gezündet worden war.

Das Drittligaspiel beim Chemnitzer FC am 24. März 2014 musste für sechs Minuten unterbrochen werden, nachdem in der 47. Minute im Hallenser Zuschauerblock vermehrt Nebelkerzen gezündet und in Richtung eines Chemnitzer Zuschauerblocks beziehungsweise des Spielfeldes geworfen wurden. Es flogen auch Bierbecher und Feuerzeuge.

Der Anpfiff des Hallenser Drittliga-Heimspiels gegen Hansa Rostock am 5. April 2014 verzögerte sich um eine Minute, weil im Rostocker Zuschauerblock eine erhebliche Menge an Pyrotechnik mit starker Rauchentwicklung abgebrannt wurde. Zudem wurden in der 57. Minute aus dem Hallenser Zuschauerblock Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen und ein Knallkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.