13.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 19. Oktober 2018 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände gezündet, in der 56. Minute folgte ein weiterer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 19. Oktober 2018 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände gezündet, in der 56. Minute folgte ein weiterer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.