750 Euro Geldstrafe für Fortuna Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

Nach Spielende des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 23. September 2015 wurden von Kölner Zuschauern zwei gefüllte Bierbecher in die Richtung des Schiedsrichter-Teams um Patrick Schult (Hamburg) geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

Nach Spielende des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 23. September 2015 wurden von Kölner Zuschauern zwei gefüllte Bierbecher in die Richtung des Schiedsrichter-Teams um Patrick Schult (Hamburg) geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.