1050 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt. 

Vor dem Drittligaspiel gegen den VfB Oldenburg am 13. Januar 2023 zündeten Zwickauer Zuschauer mindestens drei Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt. 

Vor dem Drittligaspiel gegen den VfB Oldenburg am 13. Januar 2023 zündeten Zwickauer Zuschauer mindestens drei Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.