10.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 35. und 36. Minute des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 29. November 2015 wurden aus dem Schalker Zuschauerblock diverse Gegenstände, hauptsächlich Getränkebecher, in Richtung des Spielers Hakan Calhanoglu und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 35. und 36. Minute des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 29. November 2015 wurden aus dem Schalker Zuschauerblock diverse Gegenstände, hauptsächlich Getränkebecher, in Richtung des Spielers Hakan Calhanoglu und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.