Zwei Spiele Sperre für Münsters Schwarz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Benjamin Schwarz vom Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Schwarz bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schwarz war in der 66. Minute des Drittligaspiels zwischen dem VfR Aalen und Preußen Münster am 3. Oktober 2015 von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) des Feldes verwiesen worden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Benjamin Schwarz vom Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Schwarz bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schwarz war in der 66. Minute des Drittligaspiels zwischen dem VfR Aalen und Preußen Münster am 3. Oktober 2015 von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) des Feldes verwiesen worden.