Zwei Spiele Sperre für Bremens Mainka

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Patrick Mainka vom Drittligisten SV Werder Bremen II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Mainka bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Mainka war in der 22. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 7. November 2015 von Schiedsrichter Justus Zorn (Freiburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Patrick Mainka vom Drittligisten SV Werder Bremen II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Mainka bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Mainka war in der 22. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 7. November 2015 von Schiedsrichter Justus Zorn (Freiburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.