Drei Spiele Sperre für Unterhachings Welzmüller

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Maximilian Welzmüller vom Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Welzmüller bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Welzmüller war in der 43. Minute des Drittligaspiels bei Holstein Kiel am 5. April 2014 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Maximilian Welzmüller vom Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Welzmüller bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Welzmüller war in der 43. Minute des Drittligaspiels bei Holstein Kiel am 5. April 2014 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.