Ein Pokalspiel Sperre für Jenas Erlbeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Niclas Erlbeck vom Regionalligisten Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende Pflicht-Vereinspokalspiel der ersten Mannschaft auf Landesverbands- oder DFB-Ebene belegt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Erlbeck war in der 90. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 28. Oktober 2015 von Schiedsrichter Florian Meyer (Burgdorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Niclas Erlbeck vom Regionalligisten Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende Pflicht-Vereinspokalspiel der ersten Mannschaft auf Landesverbands- oder DFB-Ebene belegt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Erlbeck war in der 90. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 28. Oktober 2015 von Schiedsrichter Florian Meyer (Burgdorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.