Sportgericht reduziert Geldstrafe für Viktoria Kölns Wunderlich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die gegen Mike Wunderlich vom Regionalligisten FC Viktoria Köln 1904 im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafe reduziert. Der Spieler muss nunmehr 750 Euro Geldstrafe zahlen.

Ursprünglich war Wunderlich am 31. Mai 2017 wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die 3. Liga und einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt worden. Die Sperre ist mittlerweile bereits verbüßt.

Wunderlich war in der Nachspielzeit des Aufstiegs-Playoffhinspiels gegen den FC Carl Zeiss Jena am 28. Mai 2017 von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die gegen Mike Wunderlich vom Regionalligisten FC Viktoria Köln 1904 im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafe reduziert. Der Spieler muss nunmehr 750 Euro Geldstrafe zahlen.

Ursprünglich war Wunderlich am 31. Mai 2017 wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die 3. Liga und einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt worden. Die Sperre ist mittlerweile bereits verbüßt.

Wunderlich war in der Nachspielzeit des Aufstiegs-Playoffhinspiels gegen den FC Carl Zeiss Jena am 28. Mai 2017 von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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