300 Euro Geldstrafe für Zwickaus Co-Trainer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Danny König, den Co-Trainer des Drittligisten FSV Zwickau, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

In der 45. Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 15. Dezember 2018 hatte der Co-Trainer des FSV die Coaching Zone verlassen und den zuvor bei einem Münsteraner Angriff ins Seitenaus geklärten Ball zwecks Spielverzögerung zurück aufs Spielfeld geschossen, woraufhin er aus dem Innenraum verwiesen worden war.

König hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Danny König, den Co-Trainer des Drittligisten FSV Zwickau, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

In der 45. Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 15. Dezember 2018 hatte der Co-Trainer des FSV die Coaching Zone verlassen und den zuvor bei einem Münsteraner Angriff ins Seitenaus geklärten Ball zwecks Spielverzögerung zurück aufs Spielfeld geschossen, woraufhin er aus dem Innenraum verwiesen worden war.

König hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.