Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Schweinfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
In der 62. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den SV Sandhausen am 13. August 2017 wurden im Schweinfurter Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Schweinfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
In der 62. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den SV Sandhausen am 13. August 2017 wurden im Schweinfurter Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.